Willkommen bei der
Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt
Seit über 30 Jahren sind wir als Einrichtung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für unsere Mitglieder und deren Familienangehörige ein verlässlicher Ansprechpartner für die Zukunftssicherung. Als berufsständisches Versorgungswerk zählt die Gewährung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten zu unseren Hauptaufgaben. Der ständige Zugang von neuen Mitgliedern ermöglicht Kontinuität und damit Versorgungssicherheit.
Elektronisches GRV-Befreiungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sogenannte Befreiungsanträge, online gestellt werden. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihren Befreiungsantrag in nur wenigen Schritten stellen.
Hier geht es zum elektronischen Befreiungsantrag.
Die aktuellen Themen in der Übersicht
Am 27. und 30. Dezember 2024 ist die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt wegen der Feiertage geschlossen.
Möchten Sie für das Jahr 2024 freiwillige Zuzahlungen leisten? Dann achten Sie bitte drauf, dass diese bis zum 31. Dezember 2024 auf dem Konto der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt eingegangen sind.
Leider verzögert sich momentan die Beantwortung von Mitgliederanfragen.
4,57 % beträgt die Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum 1. Juli 2024. Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt hat ihre Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2024 nicht erhöht. Warum die Ärzteversorgung den Vergleich mit der DRV gleichwohl keineswegs scheuen muss und die Ausgangsrenten des Versorgungswerkes in der Regel höher sind als die der DRV erfahren Sie hier.