4,57 % beträgt die Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum 1. Juli 2024. Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt hat ihre Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2024 nicht erhöht. Warum die Ärzteversorgung den Vergleich mit der DRV gleichwohl keineswegs scheuen muss und die Ausgangsrenten des Versorgungswerkes in der Regel höher sind als die der DRV erfahren Sie hier.
Zur Finanzierung ihrer Leistungen wendet die Ärzteversorgung das offene Deckungsplanverfahren an – eine Kombination aus dem Kapitaldeckungs- und dem Umlageverfahren. Dabei wird das Vermögen der Ärzteversorgung, welches sich aus den Beitragseinnahmen und Vermögenserträgen speist, am Kapitalmarkt investiert.
Ziel ist, eine Rendite oberhalb des Rechnungszinses zu erwirtschaften.
Doch, was ist der Rechnungszins eigentlich?
Der Rechnungszins gibt an, welche Rendite auf Beiträge bei der Kalkulation der Leistungen bereits eingerechnet ist.
Denn: Bei der Kalkulation der Renten des Versorgungswerkes wird eine Verzinsung in Höhe des Rechnungszinses bereits berücksichtigt. Die Rentnerinnen und Rentner erhalten diese inhärente Verzinsung bereits ab der ersten Rentenzahlung. Der Rechnungszins der Ärzteversorgung liegt seit 2017 bis voraussichtlich einschließlich des Geschäftsjahres 2025 bei 3,00 % – und steigt danach auf 3,50 %. .
Sind die Voraussetzungen für eine Dynamisierung von Renten und Anwartschaften gegeben kommt diese noch hinzu.
Doch, wann ist eine Dynamisierung möglich?
Renten und Anwartschaften können dynamisiert werden, wenn die Ärzteversorgung ausreichend Überschüsse erwirtschaften konnte. Überschüsse entstehen, wenn beispielsweise die erzielte Nettorendite über dem Rechnungszins lag oder Gewinne in anderen Bereichen des Versorgungswerkes erzielt werden könnten. Damit ist das Dynamisierungspotenzial abhängig vom vorherigen Jahresabschluss. Zudem muss sichergestellt werden, dass ausreichend Sicherheiten vorhanden sind, damit die Ärzteversorgung ihr Leistungsversprechen nicht nur für diese, sondern auch für kommende Generationen halten kann.
Wie steht die Ärzteversorgung nun im Vergleich mit der DRV da?
Dadurch, dass der Rechnungszins bereits in die Rentenzahlungen der Ärzteversorgung einberechnet ist, haben die Renten der Ärzteversorgung im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen grundsätzlich ein höheres Ausgangsniveau als die Renten der DRV. Dadurch gewährleistet die Ärzteversorgung eine Grundversorgung ihrer Rentnerinnen und Rentner.
Das System des Versorgungswerkes setzt damit stärker als in der DRV auf höhere Ausgangsrenten und weniger stark auf Dynamisierung. Der Fokus auf eine höhere Ausgangsrente ermöglicht den Mitgliedern der Ärzteversorgung eine bessere Planbarkeit als Systeme, die hohe Dynamisierungen dann vorsehen, wenn diese wirtschaftlich möglich sind.