Die aktuellen Themen in der Übersicht
Die Kammerversammlung hat in 2019 auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 beschlossen, die laufenden Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2020 nicht zu erhöhen.
Der Vermögensverwalter Markus Richert hat auf den Finanzplattformen Finanzen.net und wallstreet:online einen Text veröffentlicht, der Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen animieren soll, vorzeitige Altersrente zu beziehen und die ersparten Beiträge in alternative Geldanlagen zu investieren.
Ab dem 1. Juli ist die Position des Geschäftsführers für den Bereich Kapitalanlage der Ärzteversorgung Niedersachsen wieder besetzt. Diese Aufgabe übernimmt Andreas Körner, der viele Jahre CEO der Nomura Asset Management Deutschland war.
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.
Am 26. November 2016 haben die Delegierten der bundesweit 89 berufsständischen Versorgungseinrichtungen den Vorstand der ABV neu gewählt.