Fragen und Antworten für Arbeitgeber
Sie müssen die Beitragsdaten für Ihre angestellten Ärztinnen und Ärzte melden, die Mitglied der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Die Daten sind an die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu melden – die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH).
Unter dem Kennzeichen PB ist auch bei Selbstzahlern (BZ = 0) ausschließlich der Gesamtrentenversicherungspflichtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu melden. Nur so ist eine korrekte und reibungslose elektronische Verarbeitung gewährleistet.
Melden Sie ausschließlich unter der erweiterten Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV). So kann die Beitragserhebung der zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung und den jeweiligen Mitgliedern korrekt zugeordnet werden. Verwenden Sie die erweiterte Mitgliedsnummer ohne Punkte, Komma, Bindestriche oder sonstige Sonderzeichen oder Leerstellen.
Erteilen Sie der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ein Lastschriftmandat, werden die Beiträge für Ihre angestellten Ärztinnen und Ärzte mit Hilfe der abgegebenen monatlichen Beitragserhebungen generiert und in der Regel am 10. des Folgemonats von Ihrem Konto abgebucht.
Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.
Die Beiträge sind bis zum Ende eines jeden Monats zu zahlen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck immer Ihre eigene Betriebsnummer und den maßgebenden Abrechnungszeitraum an. Bei Einzelüberweisungen pro Mitglied ergänzen Sie bitte dessen erweiterte Mitgliedsnummer ohne die Eingabe von Leerzeichen. Nur so können wir die Beiträge korrekt zuordnen.
Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt nimmt ab Rentenbeginn keine Beiträge mehr an. Der Arbeitgeberanteil ist an die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.