Sind Sie angestellt als Ärztin oder Arzt und gesetzlich krankenversichert? Dann ist Ihre Situation im Krankheitsfall seit Januar 2016 bei den Beiträgen verbessert. Was ist neu?
Während der Entgeltfortzahlung zahlt zunächst der Arbeitgeber die Beiträge zum Versorgungswerk weiter. Endet die Entgeltfortzahlung, erhalten Sie Krankengeld. Für gesetzlich Rentenversicherte werden aus dem Krankengeld Rentenbeiträge gezahlt, für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke bislang nicht.
Das ist seit Januar 2016 mit dem so genannten Versorgungsstärkungsgesetz geändert. Das Gesetz regelt, dass für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, die gesetzlich krankenversichert sind, auf Antrag Beiträge aus dem Krankengeld an die Versorgungswerke zu zahlen sind. Diese Gleichbehandlung von Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen und Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde viele Jahre von der ABV, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, gefordert.