Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit
Solange Sie als Mitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Ihren ärztlichen Beruf nicht ausüben, sind Sie von der Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ausgenommen.
Haben Sie bereits aus vorhergehenden Zeiten einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt erworben, werden Sie Pflichtmitglied.