Die Gremien der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt
Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. In Aufsichtsrat und Vorstand entscheiden vor allem Ärztinnen und Ärzte. Sie werden von der Kammerversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Zustimmung zu strategischen Richtlinien für die Verwaltung die Prüfung des Jahresabschlusses und die Aufstellung von Richtlinien für die Kapitalanlage.
Der Vorstand besteht ebenfalls aus sieben Mitgliedern. Vier Ärztinnen und Ärzte werden unterstützt von drei Sachverständigen für die Bereiche Kapitalanlage, Versicherungsmathematik und Recht. Der Vorstand leitet die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt, führt die Beschlüsse der Kammerversammlung und des Aufsichtsrates aus und legt den Geschäftsbericht vor.
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. med. Ulrich Kuminek
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. med. Jörg Böhme
Vorstand
von links:
- Andreas Körner (Sachverständiger Asset Liability Management*)
- Dr. med. Tom Giesler (stellvertretender Vorsitzender)
- Dr. med. Ulrich Kuminek (Vorsitzender)
- Dr. Martin Scholz (Finanzsachverständiger)
- Godehard Vogt (juristischer Sachverständiger)
- Dr. med. Christian Chvojka
nicht auf dem Foto:
- Dr. med. Rüdiger Schöning
*Asset Liability Management ist die Abstimmung der Kapitalanlage auf die Verpflichtungen des Versorgungswerkes.
Aufsichtsrat
von links:
- Dr. med. Jörg Böhme (Vorsitzender)
- Dr. med. Thomas Langer
- Prof. Dr. med. Edgar Strauch
- Dr. med. Ulrich Neumann
- Dr. med. Lutz Hinkelmann
- Dr. med. Paer Lemme (stellvertretender Vorsitzender)
nicht auf dem Foto:
- Dr. med. Axel Schobeß