Die Gremien der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt
Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. In Aufsichtsrat und Vorstand entscheiden vor allem Ärztinnen und Ärzte. Sie werden von der Kammerversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Zustimmung zu strategischen Richtlinien für die Verwaltung die Prüfung des Jahresabschlusses und die Aufstellung von Richtlinien für die Kapitalanlage.
Der Vorstand besteht ebenfalls aus sieben Mitgliedern. Vier Ärztinnen und Ärzte werden unterstützt von drei Sachverständigen für die Bereiche Kapitalanlage, Versicherungsmathematik und Recht. Der Vorstand leitet die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt, führt die Beschlüsse der Kammerversammlung und des Aufsichtsrates aus und legt den Geschäftsbericht vor.
Vorsitzender des Vorstandes
Dr. med. Ulrich Kuminek
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. med. Jörg Böhme
Vorstand
von links:
- Godehard Vogt (juristischer Sachverständiger)
- Dr. med. Ulrich Kuminek (Vorsitzender)
- Dr. med. Tom Giesler (stellvertretender Vorsitzender)
- Dr. med. Rüdiger Schöning
- Dr. med. Christian Chvojka
- Dr. Martin Scholz (Finanzsachverständiger)
nicht auf dem Foto:
- Andreas Körner (Sachverständiger Asset Liability Management*)
*Asset Liability Management ist die Abstimmung der Kapitalanlage auf die Verpflichtungen des Versorgungswerkes.
Aufsichtsrat
von links:
- Dr. med. Lutz Hinkelmann
- Dr. med. Ulrich Neumann
- Dr. med. Jörg Böhme (Vorsitzender)
- Dr. med. Thomas Langer
- Dr. med. Axel Schobeß
nicht auf dem Foto:
- Dr. med. Paer Lemme (stellvertretender Vorsitzender)
- Prof. Dr. med. Edgar Strauch